AGB
§1 Regelungsgegenstand
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2 Die Stapis GmbH liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
1.3 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4 Die Stapis GmbH ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
1.5 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.6 Angebote von der Stapis GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Stapis GmbH schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
1.7 Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2.2 Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
2.3 Die Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
2.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6 v.H. sowie die Einziehungskosten berechnet.
2.5 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
2.6 Die Stapis GmbH ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.
2.7 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
2.8 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
2.9 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Stapis GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Stapis GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von der Stapis GmbH beruht.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von der Stapis GmbH. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1 Die Stapis GmbH erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die die Stapis GmbH durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
4.2 Sobald die Stapis GmbH Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt die Stapis GmbH hierfür Lizenzen bzw. Mieten. Die Stapis GmbH ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch teilweise – nicht nachkommt.
4.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
4.4 Die von der Stapis GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Stapis GmbH. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch die Stapis GmbH und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
4.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der Stapis GmbH.
4.6 Die Stapis GmbH gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Paragraph 8.
4.7 Die Stapis GmbH verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.
4.8 Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich die Stapis GmbH, die Voraussetzung zu schaffen, daß der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domänen-Adresse von der Stapis GmbH auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Die Stapis GmbH stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1 Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder die Stapis GmbH Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.
5.2 Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch die Stapis GmbH führen. Soweit die Stapis GmbH bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.
5.4 Soweit der Kunden selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.
5.5 Die Stapis GmbH behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen der Stapis GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Stapis GmbH unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1 Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der Stapis GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Softwarelösungen, Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stapis GmbH nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.
6.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.
6.3 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die Stapis GmbH deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
6.4 Die Stapis GmbH ist bestrebt, in den von ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Doku-mente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder von der Stapis GmbH lizensierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird die Stapis GmbH das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.
6.5 Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domänseiten in Anspruch genommen werden, so hat er die Stapis GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Stapis GmbH stellt die Objekte (Scripte, Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne daß die Stapis GmbH eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird die Stapis GmbH diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.
7.2 Mängel der Leistungen werden der Stapis GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten behoben. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
7.3 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
8.1 Die Stapis GmbH haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf voraussehbare Schäden bis auf Höhe des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden.
8.2 Im Übrigen haftet die Stapis GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die Stapis GmbH nur im Unfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach Absatz 8.1.
8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Stapis GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Absatz 8.1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
8.4 Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die STAPIS GmbH ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz der Stapis GmbH.
9.3 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.